Steuern | Gebühren | Beiträge

Gemeinden können neben bestimmten Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kommunale Steuern wie z.B. Hundesteuer) weitere Abgaben erheben. Rechtsgrundlage ist vor allem das Kommunalabgabengesetz (KAG). In der jeweiligen örtlichen Satzung sind entsprechend der Situation vor Ort nähere Regelungen enthalten.


1. Steuern

Steuern werden „ohne direkte Gegenleistung“ der öffentlichen Hand entrichtet.

Grundsteuer A 340 v. H.
Grundsteuer B 340 v. H
Gewerbesteuer 340 v. H.

 

Hundesteuer 66 € für den Ersthund
  132 € für Zweithund usw.
  600 € für Kampfhunde

2. Gebühren

Bei Gebühren (z. B. Benutzungsgebühren) ist die tatsächliche Inanspruchnahme (z. B. der Wasser-Verbrauch) die Voraussetzung für die Erhebung.

Abwassergebühr ab 2020 1,85 €/m³
Niederschlagswassergebühr ab 2020 0,28 €/m²
Wasserversorgungsgebühr ab 2022 1,65 €/m³ zzgl. 7% MwSt.

3. Beiträge

Beiträge werden in der Regel für die erstmalige Herstellung der Einrichtung (Straße, Wasser, Abwasser) erhoben und orientiert sich an der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks.

Abwasserbeitrag 3,50 €/m² Nutzungsfläche
Wasserversorgungsbeitrag 2,17 €/m² Nutzungsfläche zzgl. 7% MwSt.
Erschließungsbeitrag vom Erschließungsaufwand abhängig